Für Inbetriebnahmen ab dem 01. Januar 2018 gilt die Änderung vom 14.08.17 in der BAFA - Antragsstellung. Das bedeutet der Antrag auf die MAP-Förderung ist vor Beginn der Maßnahmen zu stellen. Der Antragsteller muss seinen Antrag stets eingereicht haben, bevor er den Auftrag zur Errichtung erteilt.
Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung beauftragt und erbracht werden.
Ausfürliche Informationen entnehmen sie den ÖkoFEN News
Förderungen können sich regional unterscheiden. Teilweise fördert Ihre Gemeine sogar die Investition in erneuerbare Energien.
Um das volle Potenzial für Ihre Förderung auszuschöpfen, nutzen Sie das "Fördernavi" der Energieagentur NRW.
Die Stadt Köln bietet zusätzliche Förderungen für die energetische Sanierung.
Diese sind kombinierbar mit den Förderprogrammen von Bund und Land.
-Gestaffelt nach der Leistung sind bis zu 10.000€ zusätzlicher Förderung für eine Pelletsheizung möglich. Mindestens gibt es von der Stadt Köln 2000€ zusätzlich.
-Solartermie -Flachkollektoren werden mit 200€/m²
Röhrenkollektoren mit 250€/m² gefördert.
-bei Lüftungsanlagen werden 50% der Gerätekosten übernommen.
Hier gibt es die Übersicht als PDF
Hier gibt es das Mediaasset der Stadt Köln
bei Fragen zur Förderung oder für eine genaue Kalkulation setzen sie sich mit uns in Verbindung. johann@ahe-johann.de
Finanziell so attraktiv wie nie!
Aktuelle Förderung für Pellets & Solar
durch das Marktanreizprogramm (MAP) und das
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
der Bundesregierung
Am 1. Januar 2016 startete das Bundeswirtschaftsministerium das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE).
Ziel ist es, dadurch neue Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende im Heizungskeller zu setzen.
Die zu ersetzende Heizungsanlage muss auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl) betrieben worden sein und diese darf keine
Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie genutzt haben. Weiterhin darf kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach §10 der Energieeinsparverordnung
(EnEV) vorliegen.
Zusätzlich zum Austausch der alten Anlage muss das gesamte Heizungssystem optimiert werden. Dabei sind folgende Schritte durchzuführen:
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie auch im Rahmen des Marktanreizprogramms über eine Antragsberechtigung verfügen und einen Förderantrag nach den MAP-Richtlinien stellen.
Das gilt für Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen werden.
Für die Ersetzung bzw. solarthermische Modernisierung einer ineffizienten Altanlage erhalten Sie einen Betrag von 20% des im Rahmen der MAP-Richtlinie für die Installation der neuen Anlage bewilligten Zuschusses (ohne Optimierungsbonus).
Einen einmaligen Investitionszuschuss von 600 Euro erhalten Sie zudem für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem.
Die Zusatzförderung nach dem APEE ist nicht kumulierbar mit dem Optimierungsbonus nach den MAP-Richtlinien.
Die Zusatzförderung können Sie direkt mit dem jeweiligen Antragsformular (Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe) beantragen. Ein separates Formular hierzu gibt es nicht.
Die geeigneten Formulare wurden angepasst und stehen unter der jeweiligen Rubrik zum Download bereit.
Bitte beachten Sie, dass dieser Zusatzbonus nur für Anlagen gilt, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen werden.
Ihr Ansprechpartner rund um die Förderungen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Erneuerbare Energien
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Telefax: 06196 908-1800