Mit dem Heizungspaket wird der Einbau besonders effizienter Heizungen samt Maßnahmen zur Optimierung des gesamten Heizsystems (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) gefördert. Dadurch wird ein Umstieg zu effizienteren Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien noch stärker gefördert.
Die zu ersetzende Heizungsanlage muss auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl) betrieben worden sein und darf keine Brennwerttechnik oder
Brennstoffzellentechnologie genutzt haben. Weiterhin darf kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach §10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorliegen.
Zusätzlich zum Austausch der alten Anlage muss das gesamte Heizungssystem optimiert werden. Dabei sind folgende Schritte durchzuführen:
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie auch im Rahmen des Marktanreizprogramms über eine Antragsberechtigung verfügen und einen Förderantrag nach den MAP-Richtlinien stellen. Dies gilt für Vorhaben, für die eine Förderung nach den MAP-Richtlinien ab dem 1. Januar 2016 beantragt wurde.
Für die Ersetzung bzw. solarthermische Modernisierung einer ineffizienten Altanlage erhalten Sie einen Betrag von 20 % des im Rahmen der MAP-Richtlinie für die Installation der neuen Anlage bewilligten Zuschusses (ohne Optimierungsbonus).
Einen einmaligen Investitionszuschuss von 600 Euro erhalten Sie zudem für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem.
Die Zusatzförderung nach dem APEE ist nicht kumulierbar mit dem Optimierungsbonus nach den MAP-Richtlinien.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/908-1625
Programminformation: www.bafa.de => Energie => Heizen mit Erneuerbaren Energien => Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
Quelle: Energieagentur NRW - Förder.Navi