Förderungen für solarthermische Anlagen.

Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)

Fördergegenstand und -bedingungen

Mit dem Heizungspaket wird der Einbau besonders effizienter Heizungen samt Maßnahmen zur Optimierung des gesamten Heizsystems (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) gefördert. Dadurch wird ein Umstieg zu effizienteren Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien noch stärker gefördert.

 

  • Die APEE-Zusatzförderung erhalten Sie, wenn Sie eine oder mehrere ineffiziente Altanlagen durch eine moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe ersetzen. Diesen Zusatzbonus können Sie auch erhalten, wenn Sie Ihre bestehende Heizungsanlage (ohne Brennwerttechnik) durch die Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage modernisieren.
  • Den APEE-Zusatzbonus erhalten Sie nur, wenn Ihnen für die Installation Ihrer neuen Heizungsanlage eine MAP-Förderung nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt gewährt wird.
  • Der Heizungsaustausch muss mit einer Optimierung der gesamten Heizungsanlage kombiniert werden.

Die zu ersetzende Heizungsanlage muss auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl) betrieben worden sein und darf keine Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie genutzt haben. Weiterhin darf kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach §10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorliegen.
Zusätzlich zum Austausch der alten Anlage muss das gesamte Heizungssystem optimiert werden. Dabei sind folgende Schritte durchzuführen:

 

  • Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378) des bestehenden Heizungssystems,
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs und
  • Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizungssystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler).

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie auch im Rahmen des Marktanreizprogramms über eine Antragsberechtigung verfügen und einen Förderantrag nach den MAP-Richtlinien stellen. Dies gilt für Vorhaben, für die eine Förderung nach den MAP-Richtlinien ab dem 1. Januar 2016 beantragt wurde.

Förderhöhe

Für die Ersetzung bzw. solarthermische Modernisierung einer ineffizienten Altanlage erhalten Sie einen Betrag von 20 % des im Rahmen der MAP-Richtlinie für die Installation der neuen Anlage bewilligten Zuschusses (ohne Optimierungsbonus).

Einen einmaligen Investitionszuschuss von 600 Euro erhalten Sie zudem für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem.

Kumulierbarkeit

Die Zusatzförderung nach dem APEE ist nicht kumulierbar mit dem Optimierungsbonus nach den MAP-Richtlinien.

Weitere Informationen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/908-1625

Programminformation: www.bafa.de => Energie => Heizen mit Erneuerbaren Energien => Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)